Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art.I) – doch was bedeutet dieser zentralste Verfassungsgrundsatz eigentlich und ab welchem Zeitpunkt seiner vorgeburtlichen Entwicklung steht der Mensch unter seinem Schutz? Genau mit dieser spannenden religionsethischen Frage im Gepäck machten sich am 30.06.2026 zwei EF-Kurse in Begleitung von Herrn Hütz, Herrn Zellkes und Frau Gauls auf den Weg an die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Vom Klassenraum in den großen Hörsaal
Nach einer informativen Campustour und einer Stärkung in der Mensa wartete der Höhepunkt des Tages auf die Schülerinnen und Schüler: Sie trafen auf Prof. Dr. Dietlein, den renommierten Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht. Er nahm sich die Zeit, die im Religionsunterricht erarbeiteten, komplexen Fragen der Jugendlichen fundiert zu beantworten, um die bereits zuvor erworbenen Kompetenzen gezielt zu vertiefen.

Spannende Einblicke in Verfassung und Gesetz
Der Professor beleuchtete praxisnah verschiedene Kernbereiche:

  • Die Menschenwürde (Art. 1 GG): Welche Bedeutung hat der grundgesetzliche Schutz?
  • Die Sicht der Verfassung: Wie das Bundesverfassungsgericht die Anfänge des menschlichen Lebens definiert und welche Grundsatzurteile hier wegweisend sind.
  • Der rechtliche Rahmen: Wie die Paragrafen § 218, § 218a und § 219 systematisch funktionieren und angewendet werden.

Für die Schülerinnen und Schüler war der Austausch eine einmalige Gelegenheit, komplexe juristische Konzepte direkt von einem Experten erklärt zu bekommen. Wir möchten uns auf diesen Weg noch einmal ganz herzlich bei Prof. Dr. Dietlein für die hoch interessanten Eindrücke, die wir sammeln durften, bedanken.

(Johannes Hütz)